Hausordnung der Fossilienwelt Weinviertel
Willkommen in der Fossilienwelt Weinviertel!
Damit alle Besucherinnen und Besucher einen sicheren, angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt genießen können, bitten wir Sie, folgende Hausordnung zu beachten.
1. Allgemein gültiger Teil
1.1 Hausrecht
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Zutritt verweigert oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.
1.2 Respektvoller Umgang
Wir legen großen Wert auf einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Diskriminierende, beleidigende oder belästigende Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
1.3 Sicherheit
Bitte beachten Sie alle Sicherheits- und Hinweisschilder auf dem Gelände. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Eltern und Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für die ihnen anvertrauten Kinder.
1.4 Rauchverbot
In sämtlichen Innenräumen der Fossilienwelt gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet, sofern keine behördlichen Anordnungen oder allgemein geltenden Rauchverbote – beispielsweise aufgrund erhöhter Brandgefahr während Trockenperioden – bestehen.
1.5 Alkoholkonsum
Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Die Ausgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich durch die Gastronomie der Fossilienwelt.
1.6 Waffenverbot
Das Mitführen von Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände ist untersagt.
1.7 Sauberkeit und Ordnung
Bitte helfen Sie mit, die Fossilienwelt sauber zu halten und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Da wir ein Mülltrennungssystem verfolgen, bitten wir Sie, Wertstoffe wie Papier, Kunststoff und Restmüll entsprechend den gekennzeichneten Sammelbehältern zu trennen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen.
1.8 Haftungsausschluss
Für verlorene, beschädigte oder abhandengekommene Gegenstände übernimmt die Fossilienwelt Weinviertel keine Haftung.
2. Zusatzbestimmungen für Museum, Forscherpark und Fossiliengraben
2.1 Umgang mit Ausstellungsstücken
Die Exponate im Museum sind wertvolle Zeugnisse der Erdgeschichte. Bitte berühren Sie Ausstellungsstücke nur dort, wo dies ausdrücklich erlaubt ist.
2.2 Fossiliengraben
Das Fossiliengraben ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten. Gefundene Fossilien dürfen im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen mitgenommen werden. Das Fossiliengraben ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Gefundene Fossilien dürfen im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen mitgenommen werden. Die im Fossiliengraben vorhandenen Skelettplatten und sonstigen fest installierten Ausstellungselemente dienen ausschließlich der Veranschaulichung und dürfen lediglich freigelegt und betrachtet werden. Das Herausreißen, Beschädigen oder Mitnehmen dieser Objekte ist ausdrücklich untersagt. Bei mutwilliger Beschädigung behält sich die Fossilienwelt Weinviertel vor, Schadenersatz geltend zu machen.
2.3 Nutzung der Spiel- und Erlebnisbereiche
Die Spielgeräte und Erlebnisstationen sind entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung zu verwenden. Eltern und Begleitpersonen sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich. Die Spielgeräte sind TÜV-zertifiziert und werden regelmäßig überprüft, sollten sie trotzdem einen Schaden feststellen, bitten wir sie diesen umgehend bei der Kassa zu melden. Außerhalb der Spielbereiche, erfolgt das Betreten des Geländes/Waldes auf eigene Gefahr. Das Beklettern der Bäume und das Übersteigen von Absperrungen/Zäunen ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder!
2.4 Aufsichtspflicht und Haftung bei Gruppen
Lehrpersonen, Begleitpersonen sowie sonstige Aufsichtspersonen tragen während des gesamten Aufenthalts in der Fossilienwelt Weinviertel die Aufsichtspflicht für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Hausordnung eingehalten wird und die Einrichtungen sowie Ausstellungsobjekte sorgsam behandelt werden. Für mutwillige oder fahrlässig verursachte Beschädigungen durch Kinder oder Jugendliche haftet die jeweilige Aufsichtsperson bzw. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der verantwortliche Veranstalter oder Erziehungsberechtigte. Auch bei betreuten Kindergeburtstagsfeiern verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltungsdauer bei mindestens einer volljährigen Begleitperson. Diese muss jederzeit anwesend und erreichbar sein. Die Betreuung durch Mitarbeitende der Fossilienwelt ersetzt die gesetzliche Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Aufsichtspersonen nicht.
2.5 Sorgsamer Umgang mit Einrichtungen
Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen, Spielgeräte, Ausstellungsobjekte und Grünflächen sorgfältig. Für mutwillig verursachte Schäden kann Schadenersatz verlangt werden.
2.6 Tiere
Hunde sind auf dem Außengelände an der Leine und mit Maulkorb erlaubt. Hunde sind stets nahe bei ihren Halterinnen und Haltern zu führen, sodass andere Besucherinnen und Besucher nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen ist das Mitführen von Hunden in den Wasserbereich sowie in die Sandbuchten und Fossiliengrabungsbereiche nicht gestattet. Hinterlassenschaften der Tiere sind unverzüglich von den Halterinnen und Haltern zu entfernen.
2.7 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Private Foto- und Filmaufnahmen für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen sowie Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Leitung der Fossilienwelt Weinviertel. Bitte beachten Sie, dass auf dem Gelände der Fossilienwelt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden können. Mit dem Betreten der Fossilienwelt erklären sich Besucherinnen und Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen sie gegebenenfalls erkennbar sind, für Printmedien, die Website, Social-Media-Kanäle sowie sonstige Kommunikations- und Marketingzwecke der Fossilienwelt verwendet werden dürfen. Sollten Sie dies nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an das Personal vor Ort.
2.8 Verpflegung
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Im Museum ist das Essen und Trinken nicht erlaubt. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur in Ausnahmefällen gestattet z.B. dann, wenn diese nicht im gastronomischen Angebot der Fossilienwelt erhältlich sind. Wir bitten um Verständnis, dass zur Unterstützung unseres Gastronomiebetriebes auf den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken verzichtet werden soll, sofern entsprechende Angebote vor Ort verfügbar sind.
2.9 Wetterbedingte Einschränkungen
Bei extremen Wetterbedingungen können einzelne Bereiche aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2.10 Naturgebiet, Umweltschutz und Eigenverantwortung
Die Fossilienwelt Weinviertel befindet sich in einem naturnahen Erlebnisbereich. Der Urzeitwald wird bewusst größtenteils naturgetreu belassen, um die natürliche Flora und Fauna zu schützen und als wertvollen Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Aus diesem Grund kann das Auftreten von Wild- und Kleintieren wie beispielsweise Dachsen, Füchsen, Rehen, Insekten (insbesondere Wespen und Bienen) sowie anderen in der Natur vorkommenden Tierarten nicht ausgeschlossen werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Tierwelt nicht zu stören und Rücksicht auf die natürlichen Gegebenheiten zu nehmen. Wir ersuchen alle Gäste, sich umweltbewusst zu verhalten und aktiv zum Schutz dieses besonderen Naturraumes beizutragen. Bitte bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen, entsorgen Sie Abfälle ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern und respektieren Sie Pflanzen, Tiere sowie deren Lebensräume. Das Pflücken von Pflanzen, das Füttern von Wildtieren sowie das mutwillige Beschädigen der natürlichen Umgebung sind untersagt. Aufgrund der offenen Bauweise einzelner Bereiche und der naturnahen Umgebung kann es trotz regelmäßiger Reinigung und Wartung vereinzelt zu natürlichen Umwelteinflüssen, wie beispielsweise der Bildung von Schimmel in Hallenbereichen, kommen. Die Fossilienwelt bemüht sich um eine laufende Kontrolle und Beseitigung solcher Beeinträchtigungen, übernimmt jedoch keine Haftung für daraus resultierende Unannehmlichkeiten. Mit dem Betreten des Geländes erkennen Besucherinnen und Besucher die Besonderheiten eines naturnahen Erlebnisbereiches an und handeln eigenverantwortlich.
2.11 Anerkennung der Hausordnung
Mit dem Betreten der Fossilienwelt Weinviertel sowie dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Besucherinnen und Besucher die geltende Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung an und verpflichten sich, diese einzuhalten. Die Hausordnung dient der Sicherheit, dem Schutz der Natur sowie einem angenehmen Miteinander aller Gäste. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Fossilienwelt Weinviertel das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
